Von der Terrainveränderung zur Bodenverbesserung
Durch die Veränderung des Aufbaus von Böden durch Auf- oder Abtrag von Material wird eine Bodenverbesserung angestrebt.
Um den gewünschten Nutzten zu erzielen (z.B. Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzungseignung oder Schaffung von Fruchtfolgeflächen [FFF], etc.), sind Bodenverbesserungen sachgerecht zu planen und auszuführen.
Terrainveränderungen sind bewilligungspflichtig und grundsätzlich nur an Standorten bewilligungsfähig, bei denen der natürliche Bodenaufbau in der Vergangenheit durch menschliche Tätigkeiten verändert wurde. Mögliche Standorte sind alte Rekultivierungen sowie Terrainveränderungen von z.B. ehemaligen Materialentnahmestellen, Ablagerungsstandorten, Gewässerkorrekturen, gesackte Böden oder auch durch Naturereignisse geschädigte Böden. Eine abgeschlossene Terrainveränderung resultiert in einem hochwertigen, fruchtbaren und ortstypischem Bodenaufbau mit den entsprechenden Mächtigkeiten der verschiedenen Boden-Horizonte.
Mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Böden, im Erdbau sowie bei der Rekultivierung von Landwirtschaftsflächen, verfügt die Imhof Erdendepot AG über ausgewiesene Kompetenz im Umgang mit Bodenarbeiten unter Berücksichtigung der geltenden Bodenschutzrichtlinien.
Projektphasen
Gerne prüfen wir Ihr Anliegen einer Bodenverbesserung auf Basis der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Als Gesamtdienstleister erarbeiten wir entsprechende Möglichkeiten zur Umsetzung und führen Bodenverbesserungen in sämtlichen Projektphasen aus:
1. Erfassung Ausgangszustand
In einem ersten Schritt erfolgt die Analyse der Problemstellung, die Erfassung des Ausgangszustands des Bodens sowie der topografischen Gegebenheiten. In Zusammenarbeit mit bodenkundlich versierten Personen werden bei Bedarf die Bodenkennwerte eruiert.
2. Zieldefinition
In Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern und den kantonalen Behörden werden die Ziele der auszuführenden Bodenverbesserung definiert.
3. Variantenstudium und Planung
In Abhängigkeit vom Projektumfang und den definierten Zielen werden verschiedene Varianten geprüft.
4. Projektausarbeitung
Die eruierte Variante wird im Detail ausgearbeitet. Je nach Projektumfang erfolgt eine Voranfrage bei den kantonalen Ämtern sowie der Gemeinde bezüglich einer generellen Bewilligungsfähigkeit des Projektes.
5. Einholung der Bewilligungen
Das im Detail ausgearbeitete Projekt wird mit den benötigten Baugesuchsformularen wie z.B. Situations- und Detailplänen zur Bewilligung eingereicht.
6. Ausführung mit Qualitätssicherung
Die Abfolge der natürlichen Bodenschichten ist sowohl beim Abtrag wie auch beim Aufbringen der verschiedenen Boden-Horizonte stets einzuhalten. Das für die Bodenaufwertung vorgesehene Material wird hinsichtlich der Bodenqualität vor der Einbringung geprüft. Eingebracht wird ausschliesslich sauberes Material ohne Schad- und Fremdstoffe. Die Erdarbeiten werden nur bei abgetrocknetem Bodenzustand ausgeführt. Sämtliche Arbeiten werden innerhalb von max. 2 Jahren abgeschlossen.
7. Bauabnahme mit Zielerreichungsüberprüfung
Die Qualitätssicherung und die Beachtung des Bodenschutzes werden mit der Bauabnahme erkennbar. Mit einem Abnahmeprotokoll wird nach Abschluss der Bauphase bei der Bauabnahme die Erreichung des Ziels überprüft und festgehalten.
8. Folgebewirtschaftung
Die bearbeiteten Flächen werden nach Abschluss der Arbeiten mit dem Auftrag des Oberbodens begrünt. Die rekultivierte Fläche ist insbesondere in den ersten Jahren besonders bodenschonend zu bewirtschaften. Mit einer Spatenprobe kann der Zustand des Bodens schnell und effizient beurteilt.