
Maskenpflicht bei der TIT Imhof Gruppe
Unser verstärkter Beitrag gegen das Corona-Virus
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner
In sämtlichen Innenräumen aller Standorte gilt ab sofort für jeden Mitarbeitenden sowie alle Besucher und Kunden eine Maskenpflicht.
Im Aussenbereich gilt die Maskenpflicht, sobald der Abstand von 1.5 m nicht eingehalten werden kann. Unsere Chauffeure und Maschinisten sind angewiesen eine Maske zu tragen, sobald sie mit Dritten in Kontakt kommen und der Mindestabstand unterschritten wird.
Die Maskenpflicht gilt auch für alle Kunden an unseren Entsorgungszentren in Kreuzlingen und Stein am Rhein.
Die Maskenpflicht ergänzt unseren bereits bestehenden Massnahmenkatalog gegen die Verbreitung des Corona-Virus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre TIT Imhof Gruppe
21. Oktober 2020
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